Beschluss zu TOP 5
Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird nicht erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau einer Viehhalle mit Ställen und Neben-räumen sowie Lager für Futter und Gerätschaften auf Fl-Nr. 353/2, Gemarkung Eysölden, durch Alfons Eberler wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.